Lieferbedingungen für Kajaks, Kanus, Kanadier SUP´s
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Durch Auftragserteilung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt. Abweichungen gelten nur mit
schriftlicher Bestätigung. Mit der Anzahlung bestätigt der Kunde den Auftrag.
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Alle Angebote sind freibleibend. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser ausschließliches
Eigentum. Wird der Auftrag während der Herstellungszeit storniert, ganz gleich aus welchem Grund, so trägt der Besteller die bis dahin entstandenen Kosten, sowie eine Bearbeitungsgebühr von
200,- Euro.
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Alle Zahlungen sind fällig bei Erhalt der Ware rein netto Kasse. Nach Ablauf von 14 Tagen sind wir berechtigt,
Zinsen zu berechnen in Höhe des ortsüblichen Bankzinses für Kontokurrentkredite.
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Die Lieferung ist mit der Übergabe vollzogen. Etwaige Transportschäden oder Verluste sind bei der Entgegennahme
der Sendung sofort geltend zu machen. Erkennbare sonstige Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlöschen alle Ansprüche.
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Kaufpreis-Erstattung. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
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Kleine Schönheitsfehler, die die Funktion des Artikels nicht beeinträchtigen, werden vom Auftraggeber
akzeptiert.
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Für Sonder- und Maßanfertigungen besteht keine Umtauschverpflichtung.
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Alle im Prospekt genannten Maße wie Volumina, Gewichte etc. sind ungefähre Angaben. Da es sich bei den Kajaks um
Handarbeit handelt, sind Abweichungen möglich. Die Hersteller behalten sich vor, Änderungen an ihren Produkten mit dem Ziel der Verbesserung vorzunehmen.
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Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Reklamationen muss das reklamierte Kajak zur Beurteilung nach Schleswig gebracht werden.
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Die Wirksamkeit dieser Lieferbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen wird durch etwaige Teilnichtigkeit
einzelner dieser Bedingungen nicht berührt.
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Soweit gesetzlich zulässig ist Schleswig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gelten.